Sportförderung des Landkreis

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Sport gehört für immer mehr Menschen zu einer der wichtigsten Freizeitaktivitäten. Mehr als zuvor regt er zu einem aktiven Gesundheitsverhalten an. Gerade bei Kindern und Jugendlichen stellt Sport eine wichtige Funktion dar - er vermittelt Möglichkeiten der Gemeinschaftsorientierung und Selbstverwirklichung.

Der Landkreis Mansfeld-Südharz ist deshalb am Erhalt und Ausbau einer vielgestaltigen und differenzierten Sportlandschaft sowie an der Pflege einer breiten Sportkultur interessiert.

In Anerkennung der gesundheitlichen, erzieherischen und sozialen Bedeutung des Sportes fördert der Landkreis Mansfeld-Südharz insbesondere den Vereinssport, den Behindertensport, sowie in besonderem Maße den Kinder- und Jugendsport.

Hierzu stellt der Landkreis Mansfeld-Südharz gem. § 11SportfG LSA die kreiseigenen Sportstätten den Sportvereinen zur sportlichen Betätigung unter angemessener Beteiligung an den Betriebskosten zur Verfügung.

 

Der Kreissportbund tritt gegenüber den Vereinen als Bewilligungsbehörde auf.

 

Gefördert werden können:

 

- Kinder- und Jugendsport

- Bau und Sanierung von Sportstätten 

- Instandhaltungs- und Pflegetechnik für Sportanlagen 

- Anschaffung von Sportgeräten und Sportmaterial 

- Sportveranstaltungen 

- Jubiläen der Vereine 

 

Anträge auf Zuwendung sind mit Antragsvordruck und allen erforderlichen Anlagen bis zum 31. Oktober eines Jahres für das folgende Haushaltsjahr in einfacher Ausfertigung zwecks Bearbeitung und Bestätigung des Nachkommens der satzungsgemäßen Pflichten, der Rechtsfähigkeit und Gemeinnützigkeit ( betrifft Sportvereine und Sportverbände) an die Geschäftsstelle des Kreissportbundes Mansfeld-Südharz e.V. einzureichen. Ein Rechtsanspruch der Antragstellerin oder des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht