Bau / Sanierung
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Sportvereine, unabhängig in welcher Rechtsform sie die Sportstätte nutzen, haben die Möglichkeit über verschiedene Stellen Fördergelder zur Sanierung, Umbau oder Neubau zu erhalten.
Landesförderung
Grundsätzlich kann sich das Land Sachsen-Anhalt bei der Finanzierung einer Sportstättenmaßnahme mit 50% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten beteiligen.
Der Sportverein muss dann einen Eigenanteil von mindestens 10 % selber leisten.
Idealerweise gibt es noch einen weiteren Finanzierer (Kommune, Landkreis etc.) der sich ebenfalls an der Maßnahme beteiligt.
Der vollständige Antrag ist beim Kreissportbund Mansfeld-Südharz e.V. bis zum 15.08. eines jeden Jahres für das Folgejahr abzugeben.
Ansprechpartnerin
Referentin Sportstätten, Sport und Umwelt
Anne Roeloffs
03 45/52 79 155
LOTTO fördert...
- im Bereich des Sports auch den VEREINSSPORTSTÄTTENBAU:
- maximal 50 % der Gesamtbaukosten
- maximal 75.000 €
- Eigenanteil Verein mindestens 15 %
Eine Antragstellung ist jederzeit möglich; sollte jedoch mit dem Kreissportbund Mansfeld-Südharz e.V. und dem LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V. abgesprochen werden.
EU-Förderung
Im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) ist es Sportvereinen möglich, für ihre Sportstätteninfrastruktur EU-Fördermittel zu beantragen. Hier greift die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung „RELE - Teil E: Sportstättenbau mit überwiegend nicht schulischer Nutzung“.
Ansprechpartner
Sachbearbeiter Sportinfrastruktur / EU-Förderung
Robert Bothe
03 45/52 79-210